rope'n'roll
AGB - Dawal/Stenert GbR - rope'n'roll
1. Abschluss des Kursvertrages
Mit der schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Anmeldung bietet uns der Anmelder den Abschluss eines Kursvertrages verbindlich für 2 Wochen an. Innerhalb dieser 2 Wochen bekommt der Anmelder einen Kursvertrag mit den ihm zugrunde liegenden Leistungen zugeschickt. Dieser ist binnen 14 Tagen nach Erhalt unterzeichnet zurückzuschicken, sonst verliert er seine Gültigkeit. Erhält rope'n'roll den unterzeichneten Vertrag innerhalb der vorgegebenen Zeit, ist dieser Vertrag rechtsgültig.
Der Anmelder, der andere Teilnehmer mit anmeldet, hat für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Personen einzustehen, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Bezahlung
Liegt der unterzeichnete Vertrag bei rope'n'roll vor, wird an den Anmelder eine Rechnung über die gebuchten Leistungen geschickt. 30% der zu zahlenden Leistungen ist innerhalb von 14 Tagen unbedingt unaufgefordert zu überweisen. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Kursbeginn ohne nochmalige Aufforderung fällig und hat ebenfalls unbedingt rechtzeitig zu erfolgen. Die für den Kurs wichtigen Unterlagen werden unverzüglich nach Eingang der ersten Zahlung zugestellt.
3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen des Prospekts, der Internetseite und den hierauf bezugnehmenden Angaben in von dem Vertragnehmer zu unterzeichnendem Kursvertrag. Letztendlich sind die beschriebene Leistungen im Kursvertrag entscheidend (siehe auch Punkt 1). Eventuelle vereinbarte Sonderleistungen sind nur relevant, wenn sie im Kursvertrag unter den aufgeführten Leistungen verzeichnet sind. Reisevermittler sind nicht berechtigt, von der Reiseausschreibung und -bestätigung abweichende Zusicherungen in unserem Namen zu machen.
rope'n'roll behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Teilnehmer vor Buchung informiert wird.
Änderungen oder Abweichungen von den Prospektbeschreibungen sind während des Kursverlaufs aufgrund der Outdoor-Abenteuer-Aktivitäten jederzeit möglich, da diese nicht 100% planbaren Einflüssen und höheren Gewalten, wie zum Beispiel dem Wetter unterliegen. Die Prospektbeschreibungen stellen also nur den geplanten Kursverlauf da, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren.
4. Leitungskompetenzen
Die Leitung des Kurses ist für die Anforderungen des Programms nach den Standards der entsprechenden Fachverbände ausgebildet und hat zusätzlich ein pädagogisches Studium absolviert. Außerdem hat sie eine mehrjährige Erfahrung in der Leitung von Gruppen.
Den Anordnungen der Leitung ist in jedem Falle Folge zu leisten. Die Leitung ist jeder Zeit berechtigt Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen, beziehungsweise vom Vertrag mit den Teilnehmern zurückzutreten, wenn diese die Voraussetzungen entsprechend der Prospektbeschreibung nicht erfüllen oder den Kursverlauf, beziehungsweise die Gruppe aus anderen Gründen gefährden.
5. Gesundheit
Der Anmelder bekommt mit dem Vertrag einen Haftungsausschlussbogen zugeschickt in dem er seine körperliche Leistungsfähigkeit gemäß der Ausschreibung bescheinigt. In einigen Ausnahmefällen wird von rope'n'roll ein ärztliches Gutachten verlangt. Sollte der Gesundheitszustand des Anmelders nicht den Anforderungen entsprechen ist der Vertrag nicht rechtsgültig.
Die Kursleitung ist jeder Zeit berechtigt einen Teilnehmer nachträglich vom weiteren Kursverlauf auszuschließen, wenn sich herausstellt das sein Gesundheitszustand nicht den Anforderungen der Ausschreibung entspricht.
6. Mindestteilnehmerzahl
rope'n'roll führt Kurse nur durch wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Ist dies nicht der Fall, ist rope'n'roll berechtigt bis 2 Wochen vor Kursbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Sie erhalten in einem solchen Fall das Geld unverzüglich und in voller Höhe zurück. Möchten sie dennoch, dass der Kurs durchgeführt wird, liegt diesem ein neu zu errechnendes Angebot zugrunde. Wenn sie mit dem neuen Preis einverstanden sind, kommt hierüber ein neuer Vertrag zustande, auf dessen Basis der Kurs dann durchgeführt wird.
7. Rücktritt
7.1. Rücktritt der Buchungspartei
Der Anmelder kann jederzeit vor Kurs/ Reisebeginn von dem Kurs/ der Reise zurücktreten. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich passieren. Ihre Abmeldung wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei rope'n'roll eintrifft. rope'n'roll kann Ersatz für die von ihm getroffenen Reisevorbereitungen und für seine Aufwendungen verlangen. rope'n'roll kann diesen Ersatzanspruch pauschalisieren. Die pauschalisierten Rücktrittsgebühren betragen pro Person:
- bis zum 30. Tag vor Kurs/Reisebeginn 30,-€;
- vom 29. bis 10. Tag vor Kurs/Reisebeginn 50% ; mindestens jedoch 30,-€
- vom 9. bis 2. Tag vor Kurs/Reisebeginn 80% ; mindestens jedoch 30,-€
- ab 48 Std. vor Kurs/Reisebeginn 100%
Es bleibt dem Anmelder jedoch unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als in den vorstehenden Pauschalen ausgewiesen.
7.2. Rücktritt des Veranstalters
rope'n'roll behält sich vor, den Vertrag zu kündigen bei nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl (siehe Punkt 6), wenn sich der Teilnehmer mit der Zahlung im Verzug befindet und wenn der Teilnehmer den Kurs/die Reise nachhaltig stört oder sich im solchen Maße vertragswidrig verhält, das die Aufhebung des Vertrages den Leitern der Aktion gerechtfertigt erscheint (siehe Punkt 4 und 5).
7.3. Vertragsaufhebung durch höhere Gewalt
Sollte der Kurs/die Reise infolge außergewöhnlicher Umstände, für die rope'n'roll keine Verantwortung trägt (Streik, Unruhen, Epidemien, Naturkatastrophen, o. ä.), gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Teilnehmer als auch rope'n'roll von dem Vertrag zurücktreten. Für die bis dahin bereits erbrachten oder noch zu erbringende Leistungen steht rope'n'roll eine entsprechende Entschädigung zu.
Sonstige bereits vom Teilnehmer bezahlte Beträge werden selbstverständlich zurückerstattet!
Weitere eventuelle Änderungen oder Abweichungen von den Prospektbeschreibungen sind während des Kursverlaufs aufgrund der Outdoor-Abenteuer-Aktivitäten jederzeit möglich, da diese nicht 100% planbaren Einflüssen und höheren Gewalten, wie zum Beispiel dem Wetter unterliegen (siehe Punkt 3). Sollten diese zu einem Abbruch des Kurse/ der Reise durch die Leitung führen, sind ebenfalls die bis dahin durch rope'n'roll erbrachten oder noch zu erbringende Leistungen entsprechend zu entschädigen. Sonstige bereits vom Teilnehmer bezahlte Beträge werden selbstverständlich zurückerstattet!
8. Haftung
Sämtliche Kurse und Reisen erfolgen grundsätzlich in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko. Hierbei ist zu beachten, dass gerade im Bergsport ein erhöhtes Unfallrisiko besteht (Unwetter, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz o. ä.), was auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung unserer qualifizierten Leitung nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann, im übrigen haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Grundsätzlich wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit vorausgesetzt.
9. Schlussbestimmung
Sofern dieser Vertrag ganz oder teilweise unwirksam oder lückenhaft sein sollte, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.
Sofern eine Regelung unwirksam oder lückenhaft sein sollte tritt, soweit dies rechtlich möglich ist, an ihre Stelle eine angemessene Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben bzw. nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt beachtet hätten.